Datenschutzerklärung
Auftragsverarbeiter / Technische Dienstleister
Einsatz technischer Dienstleister (Auftragsverarbeitung)
Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
Die Steuerberaterkanzlei Danetzki setzt zur Ausführung von Steuerberatungsleistungen im Sinne des Steuerberatungsgesetzes technische Dienstleister (Auftragsverarbeiter) ein. Diese Dienstleister werden nach sorgfältiger Auswahl beauftragt und sind vertraglich verpflichtet, die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie sonstiger einschlägiger datenschutzrechtlicher Vorgaben einzuhalten. Zwischen der Steuerberaterkanzlei Danetzki und den eingesetzten Dienstleistern bestehen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge, die Art, Zweck und Dauer der Verarbeitung, die Weisungsbefugnis sowie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen regeln.
Auskünfte hierzu sowie Informationen zu den eingesetzten Dienstleistern erteilt der Inhaber der Steuerberaterkanzlei Danetzki auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie uns hierfür unter der im Impressum angegebenen E‑Mail‑Adresse.